Begriffsbestimmung
Die Zahnzusatzversicherung ist eine private zusätzliche Absicherung gegenüber Kosten, welche bei der zahnmedizinischen Versorgung anfallen und von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Die Übernahme der zahnärztlichen Kosten ist seit 2005 erneut festgelegt worden. Sie betreffen insbesondere den Zahnersatz, welcher recht kostspielig werden kann.
Zahnersatz kann für alle Altersbereiche notwendig sein. Die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen beläuft sich nur noch auf etwa 50 - 70 %. Die Restbeträge muss der Versicherte selbst tragen. Dabei soll eine ZahnZusatzversicherung eine Absicherung schaffen und eine finanzielle Unterstützung darstellen.
Für den Abschluss einer ZahnZusatzversicherung spricht, dass ein überwiegender Teil der gesamten Zahnarztkosten bezahlt wird. Gegen das Aufnehmen der ZahnZusatzversicherung ist das Argumente zu beachten, dass die bezuschussten Summen von den Versicherern limitiert werden. Da beispielsweise Implantate extrem teuer sind, entfallen sie vielfach bei der Versichertheit. Aus diesen Fakten ist ersichtlich, dass es eine schwer zu treffende Entscheidung ist, ob sich eine ZahnZusatzversicherung lohnt oder nicht.
Auch in Zukunft werden die Eigenanteile bei den entstehenden Zahnarztkosten zunehmen. Neben dem Zahnersatz wird dies zudem weitere spezielle Zahnbehandlungen betreffen.
Zudem spricht gegen den Abschluss einer ZahnZusatzversicherung, dass sie nicht für jeden Patienten die beste Alternative darstellen kann.
Entscheidungsratschlag
Wird aus der zahnmedizinischen Behandlung ersichtlich, dass in kommender Zeit eine ausgiebige und möglicherweise kostspielige Zahnbehandlung erforderlich ist, dann lohnt sich eine ZahnZusatzversicherung. Ratsam ist es vor dem Abschluss darauf zu achten, ein Gespräch mit dem Zahnarzt zu führen. Dies ist die Basis für die abzuschließende Beitragshöhe, welche sich nach der Höhe der veranschlagten und von der Versicherung gewünschten Kostenübernahme richtet. Dies ist eine Möglichkeit, um einer späteren Unterversicherung vorzubeugen.
Die optimale und individuell weitgehend angepasste ZahnZusatzversicherung stellt eine sinnvolle Vorsorge in Bezug auf Mund-und Zahngesundheit bis in das hohe Alter hinein dar.
Faustregel für den Abschluss einer ZahnZusatzversicherung
Bescheinigt der Zahnarzt beim Patienten eine sehr gute und vorbildliche Gesundheit der Zähne und soll diese weiterhin gesichert werden, dann wird keine ZahnZusatzversicherung benötigt. Ist der Zustand der Zähne eher besorgniserregend, so werden beim Abschluss hohe Beiträge von den Versicherern veranschlagt werden, da erfahrungsgemäß mit zahlreichen zahnmedizinischen Maßnahmen zu rechnen ist. Damit werden auch die zu übernehmenden Kosten für die Versicherer in die Höhe schnellen.
Abschluss einer ZahnZusatzversicherung
Dieser ist sinnvoll, wenn vom Zahnarzt bereits eine Parodontitis mit Folge der Parodontose diagnostiziert wurde. Hierbei ist mit immensen Zahnverlusten zu rechnen.
Als zweiter Aspekt gilt,dass eine ZahnZusatzversicherung sinnvoll ist, wenn eine große Reihe an Zähnen bereits einer Wurzelbehandlung unterzogen wurde. Sie bleiben meist nicht bis ins höhere Alter erhalten.
Besitzt der Patient überwiegend sanierte Zähne, welche mit Inlays behandelt wurden, so sind auch diese vorzeitig prädestiniert für den Verlust oder für eine teure Behandlung mit Kronen.
Eine ZahnZusatzversicherung ist zudem empfehlenswert, wenn einige Kronen oder Brücken im Zahnbereich eingebracht wurden. Sie sind ebenfalls nicht dauerhaft beständig. |
Bestandteile der ZahnZusatzversicherung
Auch eine ZahnZusatzversicherung besteht aus einer umfangreichen Palette der Versorgung. Sie beinhaltet dazu viele für die zahnmedizinische und zahntechnische Behandlung relevante Bausteine. Die bedeutsamsten hierbei sollen nun vorgestellt werden:
Zunächst befasst sich die ZahnZusatzversicherung mit dem allgemeinen Zahnersatz. Daneben gehören auch Implantate und Inlays in den Versorgungskatalog. Dabei soll es sich um Inlays aus hochwertigen Materialien wie Gold oder Keramik handeln. Weiterhin bearbeitet die ZahnZusatzversicherung Kosten, welche im Zusammenhang mit der Anfertigung und Einbringung von sogenannten keramischen Verblendungen bei Brücken und Kronen stehen. Da diese von der gesetzlichen Kostenübernahme nur für den Front- und Seitenzahnbereich genehmigt werden, versichern ZahnZusatzversicherungen diese Maßnahmen auch für den Bereich der Backenzähne.
Im Zusammenhang mit der zahnmedizinischen Versorgung sind vielfältige und aufwendige diagnostische Verfahren notwendig. Dazu gehören zum Beispiel die funktionsanalytischen Untersuchungen. Zu diesen gehören Registrierungen der Stellungen der Kiefergelenke und der Bewegungen der Kiefergelenke. Dies hat eine wichtige Bedeutung in Bezug auf einen notwendigen Zahnersatz. Funktionelle Störungen in diesem Bereich können das Zahnsystem enorm beeinträchtigen und zur Zerstörung und zum Verlust der Zahnsubstanz führen.
In der ZahnZusatzversicherung sind natürlich auch die privaten Zahnbehandlungen, bei welchen spezielle Wurzelbehandlungen vorgenommen werden, eingeschlossen. Zudem gehört die professionelle Zahnreinigung ebenfalls zum Leistungskatalog der ZahnZusatzversicherung.
Grundlage des Abschlusses
Für den Abschluss einer ZahnZusatzversicherung ist es wichtig, dass einige Anbieter zuvor einen derzeitigen aktuellen Befund vom Antragsteller über den zahnmedizinischen Zustand der Zähne und des Kieferbereiches einfordern. Dabei ist auch vom Antragsteller eine gewisse Offenheit und Wahrheitspflicht zu beachten. Die ZahnZusatzversicherung prüft im Nachhinein die vom Versicherten eingereichten Zahnarztrechnungen intensiv und kann die Kostenübernahme bei Misstrauen ablehnen. Bei der Entscheidung für eine ZahnZusatzversicherung ist es bedeutsam, über die Konditionen und den jeweiligen Erstattungsumfang Bescheid zu wissen. Dabei stellt die Gesamtsumme ein wichtiges Kriterium dar.
Desweiteren liegen für einige Gebiete der zahnmedizinischen Versorgung auch bei den Versicherern limitierte Auflagen vor. Dies gilt zum Beispiel für Implantate und Zahnersatz. Eine große Beachtung sollte der Bezuschussung von keramischen Verblendungen oder keramischen Vollverblendungen auch im hinteren Zahnbereich durch die ZahnZusatzversicherung geschenkt werden.
Ein besonders heikles, da koststpieliges Thema ist die Implantatbehandlung. Teilweise stellen die eigentlichen Prozeduren um den Aufbau der Knochensubstanz für die zukünftigen Implantate höhere Kosten dar als das Implantat selbst. Daher spielt die Abdeckung der Kosten des Knochenaufbaus oder ähnlicher Maßnahmen bei der Absicherung durch die Police ebenfalls eine entscheidende Rolle für den Abschluss der ZahnZusatzversicherung.
Bitte beim Abschluss darauf achten, dass keine zusätzlichen Leistungen mitverkauft werden, welche schon über die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sind. Typisch dafür ist ein sogenanntes Krankentagegeld.
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